Umsetzung WRRL



Umsetzung WRRL
(Wasserrahmenrichtlinie EU) 

Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
Mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie wird in Thüringen eine flussgebietsbezogene Bewirtschaftung der Gewässer von der Mündung ins Meer bis zu den Quellen des Hauptgewässers und seiner Zuflüsse eingeführt. Thüringen hat Anteil an den Flussgebietseinheiten Weser, Elbe und Rhein. Berücksichtigt werden durch die EU-WRRL nur Fließgewässer, mit einem Einzugsgebiet größer als 10 km² und Seen deren Fläche  mehr als 50 ha beträgt. Diese werden als Oberflächenwasserkörper (OWK) bezeichnet. Adäquat dazu erfolgt die Bewirtschaftung der Grundwasserkörper (GWK). 
 
Das erklärte Ziel der EU-WRRL besteht darin, die Gewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Dazu wird der Zustand der Wasserkörper (in diesem Beitrag beschränken wir uns auf die OWK`s) hinsichtlich der biochemischen Wasserqualität, der im Gewässer vorkommenden Arten sowie Strukturgüte und Durchgängigkeit erfasst. Dann werden in einen Maßnahmenkatalog entsprechende Maßnahmen, wie der Bau von Kläranlagen, Fischaufstiegsanlagen und die Überprüfung von Hegeplänen geplant, um dieses Ziel zu erreichen. In mehreren Bewirtschaftungszyklen (da eine Zielerreichung unter anderem wegen hoher Kosten oft unwahrscheinlich ist) sollen diese Maßnahmen dann umgesetzt werden.
Für die Nutzung der Wasserkraft führt dies in einigen Fällen zu nicht unerheblichen Einschränkungen. So sollen auch energetisch nutzbare Wehre in Sohlgleiten umgebaut, wenn nicht gar zurückgebaut werden. Die Aufgabe einer nachhaltigen ökologischen Energienutzung wird dadurch ad absurdum geführt.
 
Als, auch an ökologischen Belangen orientierter Wasserkraftverband fordern wir deshalb:
1. Transparenz bei konzeptionellen Planungen zur Gewässerentwicklung und Beteiligung unseres Verbandes von Anbeginn.
2. Zulassen und Initiieren einer eigendynamischen Gewässerentwicklung in verschiedenen Teilbereichen.
3. Herstellung der Querdurchgängigkeit durch die Wiederherstellung naturnaher Seitenbäche und damit Schaffung bzw. Wiederherstellung von Laichgründen.
4. Prüfung einer energetischen Nutzung aller in Thüringen vorhandenen Wehre und Stauanlagen sowie Talsperren. Im Rahmen unserer Verbandsarbeit bieten wir dazu eine kostenneutrale Stellungnahme zur Durchführbarkeit an.
5. Unterstützung der Herstellung der Längsdurchgängigkeit durch Kraftwerksbetreiber im Rahmen eines Förderprogramms in Anlehnung an die Erfahrungen wie sie im Freistaat Sachsen gemacht werden konnten. In Sachsen werden Wasserkraftbetreiber, die den jeweiligen Standort ökologisch zum Beispiel durch die Errichtung von Fischaufstiegsanlagen und Fischabstiegshilfen verbessern, mit 70 % finanziell unterstützt. Dies hat zu einem massiven Bau solcher Anlagen in den letzten Jahren geführt. Man könnte so mit viel weniger öffentlichem Geld viel mehr erreichen.
6. Verbesserung der Uferstruktur durch standortgerechte Bepflanzung.
7. Rückbau des Ufer- und Sohlverbaus, wo dies möglich ist.
8. Verringerung des Sediment- und Nährstoffeintrages durch nachhaltige Forst- und Landwirtschaft.
9. Verbot neuer großräumiger Einleitungen von Schadstoffen, wie dies derzeit hinsichtlich der Salzeinleitung in die Werra diskutiert wird.
 
Die aufgeführten Punkte müssen in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenplänen berücksichtigt und in der weiteren Umsetzung beachtet werden. 
 
Wir wünschen uns eine weitere fruchtbare Zusammenarbeit im Interesse einer guten Entwicklung der Umsetzung der EWRRL in Thüringen und stehen dabei mit unseren Erfahrungen am Gewässer zu Ihrer Verfügung. 
 
In den Schwerpunktgewässern wird die Maßnahmenplanung (Gewässerrahmenplan) durch die Staatlichen Umweltämter aufgestellt. Die Finanzierung erfolgt durch den Freistaat Thüringen. Mit den Unterhaltungspflichtigen, zuständigen Behörden und Nutzergruppen werden Workshops durchgeführt, auf denen die Beteiligten eigene Vorschläge für die Maßnahmenplanung einbringen können.
Verfasser: Uwe Müller