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Erhalt und Ausbau der Wasserkraft
Wasserkraft ist eine dezentrale, grundlastfähige und netzstabilisierende Energie, auf die man gerade jetzt – da die Energieversorgung in unserem Land zu einer Herausforderung wird – nicht verzichten kann. Wir wollen uns von fossilen Energieträgern und deren Importen unabhängig machen. Das setzt voraus, dass wir alle uns zur Verfügung stehenden Potenziale an erneuerbaren Energien nutzen – auch die Wasserkraft – jede kWh zählt !
Dazu ist aus unserer Sicht mindestens folgendes notwendig:
Erhalt der Wirtschaftlichkeit der Wasserkraft
Einsatz Thüringens für die Änderung der EEG-Novelle 2023, nach der Wasserkraftanlagen < 500kW keine EEG-Vergütung mehr erhalten sollen. Im Marktstammdatenregister von Thüringen sind insgesamt 233 WKA Anlagen angeführt. Von denen haben nur 17 Stück über 500 kW, unter diesen auch Goldisthal, Hohenwarte, Bleiloch, und Wisenta. Wenn der Gesetzentwurf durchgeht, wird fast jedes Kleinkraftwerk verschwinden.
Finanzierung von Fischaufstiegs- und Fischabstiegsanlagen durch das Land an Stelle der Finanzierung von Wehrrückbauten.
Nach der Wende und mit der Verabschiedung des Stromeinspeisegesetzes wurde auch in Thüringen die Reaktivierung kleiner Wasserkraftwerke möglich. Um deren Bestand zu sichern und Einfluss auf die politische Willensbildung nehmen zu können wurde 1990/1991 die Arbeitsgemeinschaft Thüringer Wasserkraftwerke e.V. (ATW) durch engagierte Wasserkraftbetreiber gegründet.
Die ATW ist die Interessenvertretung
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