Archiv: Aktuelles
Archiv: Aktuelles 2018.02.28
Meldepflicht für Wasserkraftanlagen
Liebe Mitglieder,
bitte beachtet die verschiedenen (neuen) Meldepflichten, die ernst genommen werden sollten, da ansonsten ein teilweiser (20/40 %) oder gar vollständiger Verlust der EEG-Vergütung nicht ausgeschlossen werden kann.
Diese Meldungen müssen bis zum 28.2.2018 erfolgt sein.
Weitere Hinweise im Artikel von Herrn Dr. Loibl: www.springerprofessional.de/meldepflichten-fuer-wasserkraftanlagen-zum-28-februar-beachten/15339606
Strommengen | Stand 2018
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